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Jahresabschluss

Der Jahresabschluss (Bilanz oder Einnahmenüberschussrechnung) bildet nicht nur die wichtigste Grundlage für die Berechnung Ihrer Steuerlast, er spiegelt gleichzeitig den betriebswirtschaftlichen Erfolg des vorangegangenen Jahres wider. Aus diesem Grund dient der Jahresabschluss als wichtige Informationsquelle für die Banken und ist Grundlage einer fundierten betriebswirtschaftlichen Beratung.

Der Prozess der Jahresabschlusserstellung erfolgt bei uns in enger Zusammenarbeit mit unseren Mandanten, denn nur so können wir Ihre individuellen Bedürfnisse optimal berücksichtigen.

In einem sich anschließendem Bilanzgespräch werden nicht nur die Zahlen der Vergangenheit gemeinsam aufgearbeitet, sondern auch Maßnahmen und Richtlinien für die Zukunft daraus abgeleitet.

Eine Auswahl unserer Leistungen:

  • Erstellung von Jahresabschlüssen mit oder ohne Erläuterungsbericht (Handelsbilanz und Steuerbilanz)
  • Erstellung von Jahresabschlüssen mit Plausibilitätsbeurteilungen
  • Erstellung einer reduzierten Bilanz zur Offenlegung beim elektronischen Bundesanzeiger nach § 325 HGB
  • Erstellung einer E-Bilanz nach § 5b EStG
  • Bilanz und GuV-Rechnung für § 4 Abs. 1 EStG-Rechner (Steuerbilanz)
  • Eröffnungs-, Zwischenabschluss-, Auseinandersetzungs-, Umwandlungs-, Ergänzungs-, Sonder- und Liquidationsbilanzen
  • Erstellung von Einnahme-Überschussrechnungen
  • Betriebliche Steuererklärungen für Einzelunternehmen, Personen- und Kapitalgesellschaften
  • Führen des Anlagenverzeichnisses
  • Plausibilitätsprüfungen
  • Erstellung des Jahresabschlussberichts
  • Ergebnisoptimierungsvorschläge
  • Bilanzanalyse
  • Vergleich mit Unternehmenskennzahlen und Branchenkennzahlen

Die in unserer Kanzlei erstellten Jahresabschlüsse erfüllen nicht nur den Anspruch steueroptimal gestaltet zu sein, sie sind auch von hoher betriebswirtschaftlicher Aussagekraft. Damit erfüllen Sie nicht nur Ihre Verpflichtungen gegenüber dem Fiskus, sondern Sie werden auch bei Kreditgesprächen und Ratingverfahren bestmöglich bewertet.

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