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Steuerberaterwechsel

Schön, dass Sie uns gefunden haben und nun mit dem Gedanken spielen, Ihren Steuerberater zu wechseln.

Es gibt viele Gründe, über einen Wechsel nachzudenken. Fühlen Sie sich nicht gut beraten; haben Sie Probleme mit dem Finanzamt; ist Ihr Steuerberater überlastet und kann sich um Ihre Belange nicht mehr so kümmern, wie Sie es sich wünschen; ist Ihr Unternehmen gewachsen und Ihr Steuerberater kann dem nicht gerecht werden; fehlt Ihrem Steuerberater die notwendige Branchenkenntnis um Sie optimal zu betreuen oder ist er nicht so digital, wie Sie es vielleicht sind und es auch von Ihrem Steuerberater erwarten?

Dennoch sind Sie skeptisch, da Sie ja mittlerweile ein freundschaftliches Verhältnis zu Ihrem bisherigen Steuerberater aufgebaut haben, teils aber auch aus der Unsicherheit heraus, was bei einem Wechsel auf Sie zukommt.

Aber vergessen Sie nicht, warum Sie heute auf unserer Seite gelandet sind. Sie wissen, wie wichtig es für den Erfolg Ihres Unternehmens ist, den passenden Steuerberater an Ihrer Seite zu haben.

Und seien Sie sicher, ein Steuerberaterwechsel ist eigentlich ganz einfach und jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist möglich.

Wir haben Ihnen nachfolgend die Schritte einmal aufgezeichnet:

Step1 (Was ist zu tun)

Vereinbaren Sie noch heute einen unverbindlichen und kostenlosen Termin mit uns. Dies können Sie bequem durch einen Klick auf den nachfolgenden Button 
Direkt zum kostenlosen Erstgespräch
oder aber Sie nutzen eine unserer anderen Kontaktmöglichkeiten. Wir freuen uns auf Sie!

In einem persönlichen Gespräch stellen wir dann gemeinsam fest, welche Erwartungen Sie an uns stellen und wie wir eine optimale, auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Zusammenarbeit gestalten können. 

Step2 (Voraussetzungen)

Grundsätzlich haben Sie einen Anspruch gegenüber Ihrem alten Steuerberater auf Herausgabe sämtlicher Datenbestände (insbesondere Buchhaltung, Jahresabschluss, Steuererklärungen und der Löhne), sowie die ihm von Ihnen übergebenen Unterlagen.

Sollte Ihre alte Steuerberatung jedoch noch offene Honorarforderungen gegenüber Ihnen haben, so könnte sie ein Zurückbehaltungsrecht an den Datenbeständen geltend machen.

Soweit Ihr alter Steuerberater im Zeitpunkt des geplanten Wechsels bereits mit einer Dienstleistungstätigkeit begonnen hat, besteht auch ein Honoraranspruch für die bisher geleistete Tätigkeit. Dies klären wir jedoch gerne in einem direkten Gespräch mit Ihrem alten Berater ab. Dazu benötigen wir lediglich eine entsprechende Vollmacht von Ihnen.

Step3 (Übergabe der Steuerunterlagen)

Der alte Steuerberater muss den reibungslosen Wechsel ermöglichen und dem neuen Steuerberater Ihre Daten übermitteln. Der Datenübertrag erfolgt meistens elektronisch.

Dazu nehmen wir Kontakt mit Ihrem alten Steuerberater auf und fordern alle relevanten Unterlagen und Daten an, so dass dadurch keinerlei Aufwand für Sie entsteht.

Gegebenenfalls müssen jedoch Unterlagen, die Ihrem bisherigen Berater nur in Papierform vorliegen, dort abgeholt werden.

Step4 (Finanzamt und andere Behörden informieren)

Für das Finanzamt und andere Behörden ist es irrelevant, wer Sie steuerlich berät. Wir informieren alle zuständigen Stellen über Ihren Wechsel zur STEURA Steuerberatungsgesellschaft bzw. zur Steuerberatung Ralph Steinberg und widerrufen damit etwaige Vollmachten Ihres alten Steuerberaters.

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