Mandanten

Gastronomie

Steuerberatung in der Gastronomiebranche

Unabhängig davon, ob Sie ein Hotel, eine Gaststätte, eine Imbissstube, eine Kantine oder einen Partyservice betreiben, wir beraten Sie bei Ihrer Tätigkeit in allen steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen. Dabei können wir auf eine langjährige Erfahrung zurückgreifen, die Ihnen vollumfänglich zugute kommt.

Gerade aufgrund der überwiegenden Bargeschäfte haben die Finanzbehörden ein besonderes Augenmerk auf die Gastronomiebranche, so dass höchste Sorgfalt bei der Erstellung der Grundaufzeichnungen sowie der Kassenbuchhaltung erforderlich ist.

Wir stehen Ihnen hierbei mit Rat und Tat zur Seite.

Unsere Leistung umfasst dabei die:

  • Existenzgründungsberatung
  • Allgemeine steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung
  • Beratung zum Einsatz Ihres Kassensystems (in Zusammenarbeit mit Ihrem Kassensystempartner)
  • Beratung in Fragen der Kassenbuchführung und weiterer Aufzeichnungspflichten
  • Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit Ihrer zu führenden Grundaufzeichnungen
  • Erstellung der Finanzbuchhaltung und der Umsatzsteuervoranmeldungen
  • Erstellung von Jahresabschlüssen sowie allen betrieblichen und privaten Steuererklärungen
  • Erstellung der Lohnbuchhaltung sowie Beratung in steuerlichen Fragen zur Personalbeköstigung
  • Unterstützung vor, während und nach einer Betriebsprüfung

Dazu bieten wir Ihnen folgende Leistungspakete an:

  • Gründungsberatung

Sie haben eine gastronomische Idee oder wollen einen bereits bestehenden Gastronomiebetrieb übernehmen? Wir prüfen die Wirtschaftlichkeit Ihres Vorhabens und helfen Ihnen, Ihr Vorhaben zu verwirklichen.

Dabei erstellen wir auf Wunsch auch einen Businessplan, helfen Ihnen bei der Erfüllung Ihrer Mitwirkungspflichten gegenüber der ARGE, falls es sich um eine Gründung aus der Arbeitslosigkeit heraus handelt und erstellen in weiterer Folge die zur Weitergewährung von Leistungen erforderlichen Verdienstbescheinigungen (sogenannte Anlage EKS).

 

  • Organisationsberatung zum Belegwesen

Aufgrund der überwiegenden Bargeschäfte haben die Finanzbehörden ein besonderes Augenmerk auf die Ordnungsmäßigkeit der von Ihnen zu führenden Grundaufzeichnungen. Dazu gehören insbesondere die Führung des Kassenbuches und ggfs. des Wareneingangs- und Rechnungsausgangsbuches. Kleinste Fehler können dazu führen, dass die Buchhaltung als „nicht ordnungsgemäß“ angesehen wird und damit nicht der Besteuerung zugrunde gelegt wird. Das Finanzamt wird in diesen Fällen stets von seiner „Schätzungsbefugnis“ gebrauch machen.
Wir helfen Ihnen dabei, die notwendigen organisatorischen Grundlagen für eine „ordnungsgemäße Buchhaltung“ individuell für Ihren Betrieb zu schaffen und überwachen in Folge deren Einhaltung.

 

  • Finanzbuchhaltung

Das Leistungspaket „Finanzbuchhaltung“ umfasst alle Arbeiten rund um die Erfassung und maschinelle Verarbeitung Ihrer eingereichten Buchhaltungsunterlagen sowie die Erstellung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen.
Dazu stellen Sie uns die von Ihnen zu führenden Bücher (Kassenbuch sowie ggfs. Wareneingangs- und Rechnungsausgangsbuch) in Form von DATEV-kompatiblen Dateien zur Verfügung, die entweder aus Ihrer hauseigenen Software erzeugt wurden oder aus einer Ihnen von uns kostenlos zur Verfügung gestellten Excelanwendung, in der Sie Ihre Daten auf komfortable Art und Weise selbst erfassen können.
Dabei können Sie eine Aufteilung Ihre Umsätze und auch Wareneingänge in beliebige Warengruppen vornehmen. Je differenzierter dabei die Aufteilung erfolgt, umso aussagekräftiger sind die sich daraus ergebenen Betriebsergebnisse, wodurch eine Abweichung von der Norm frühzeitig erkennbar wird.
Natürlich besteht auch die Möglichkeit, dass wir für Sie die von Ihnen zu führenden Bücher direkt in unser Datenerfassungssystem eingeben und auch entsprechend Ihren Wünschen eine Differenzierung nach Warengruppen vornehmen. Den Umfang unserer Beauftragung bestimmen Sie grundsätzlich selbst.
Durch die permanente Überprüfung der Plausibilität Ihrer Betriebsergebnisse anhand von externen Betriebsvergleichen und die Bereitstellung monatlicher Auswertungen mit kritischen Anmerkungen und Lösungsvorschlägen zu allen sich daraus ergebenen offensichtlichen „Auffälligkeiten“ sind Sie gut gerüstet für eine spätere Betriebsprüfung.

 

  • Lohn und Gehalt

Unser Leistungspaket „Lohn und Gehalt“ umfasst alle Arbeiten rund um die Lohn- und Gehaltsabrechnung. Dazu gehören insbesondere die“ Sofortmeldung“, sowie die An- und Abmeldungen Ihrer Arbeitnehmer, die Abrechnung und Anmeldung aller Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, sowie die Abrechnung von Sachbezügen, Sonn- und Feiertags- sowie von Nachtzuschlägen.

 

  • Jahresabschluss

In Abhängigkeit von Ihren individuellen Besteuerungsmerkmalen umfasst unser Leistungspaket „Jahresabschluss“ die Aufstellung der Steuer- und Handelsbilanz bzw. einer Einnahmeüberschussrechnung, die Aufstellung eines Anlagenverzeichnisses sowie die Übermittlung der elektronischen Bilanz an die Finanzbehörden (bei bestimmten Unternehmen auch die Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger).
Das Leistungspaket umfasst zudem die Erstellung aller betrieblichen Steuererklärungen.

 

  • Buchhaltungsüberprüfung

In der überwiegender Zahl aller Fälle kommt es bei einer Betriebsprüfung im Gastronomiebetrieb zu erheblichen Steuernachzahlungen. Daher ist es dringend erforderlich, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass dies nicht bei Ihnen passiert.
Im Rahmen einer Betriebsprüfung in der Gastronomie werden die Einnahmen des Gastwirtes oder Hoteliers regelmäßig anhand von Richtsätzen verprobt. Dabei bedienen sich die Prüfer einer speziellen Prüfungssoftware.
Stimmen die innerbetrieblichen Angaben danach nicht mit den Erfahrungswerten der Finanzverwaltung überein oder werden Kassenfehlbeträge festgestellt oder scheinen bestimmte Geschäftsvorfälle unwahrscheinlich, droht schnell eine Schätzung.
Um auf „Augenhöhe“ mit der Finanzverwaltung zu stehen, setzten wir bereits im Vorfeld die entsprechende Prüfungssoftware ein, um entsprechende Differenzen und Auffälligkeiten frühzeitig zu erkennen und entsprechende Gegenmaßnahmen zu treffen. Die Intensität unserer Prüfung bestimmen Sie dabei selbst.
Dieses Leistungspaket bieten wir auch für „Nichtmandanten“ an, soweit Sie uns DATEV-kompatible Dateien zur Verfügung stellen können.

 

  • Betriebsprüfungsvorbereitung

Ist bei Ihnen bereits eine Betriebsprüfung angesagt, überprüfen wir Ihre steuerlichen Unterlagen insbesondere auf Ordnungsmäßigkeit der Kassenbuchführung sowie der Einhaltung der steuerlichen Aufzeichnungspflichten. Auch Ihr Entnahmeverhalten nehmen wir dabei unter die Lupe und erstellen dazu eine Geldbedarfsermittlung.
Im Rahmen der Betriebsprüfung in der Gastronomie werden die Einnahmen des Gastwirtes oder Hoteliers regelmäßig anhand von Richtsätzen verprobt. Dabei bedienen sich die Prüfer einer speziellen Prüfungssoftware.
Um auf „Augenhöhe“ mit der Finanzverwaltung zu stehen, setzten wir daher während der Betriebsprüfungsvorbereitung die entsprechende Prüfungssoftware ein, um so Auffälligkeiten erkennen zu können und die Ursachen dafür herauszufinden, denn besondere Verhältnisse Ihres Betriebes können von denen eines „Normalbetriebs“ abweichen. Hier kommt es dann später auf die richtige Argumentation an.
Die Intensität unserer Prüfung bestimmen Sie dabei selbst.
Dieses Leistungspaket bieten wir auch für „Nichtmandanten“ an, soweit Sie uns DATEV-kompatible Dateien zur Verfügung stellen können.

 

  • Betriebsprüfungsnachbereitung

Fand bereits eine Betriebsprüfung statt und trat der Fall ein, dass die Finanzbehörden bereits Zuschätzungen vornehmen wollen, kommt es auf die richtige Argumentation an.
In diesem Fall überprüfen wir die Feststellungen der Finanzbehörden unter Verwendung der im Rahmen der Prüfung angewandten Prüfungsmethoden mit der entsprechenden Prüfungssoftware.
Kommt es dabei zu keiner Annäherung zwischen Ihnen und den Finanzbehörden, führen wir nach  Abwägung der Chancen für Sie sowohl das außergerichtliche als auch das gerichtliche Rechtsbehelfsverfahren durch.
Dieses Leistungspaket bieten wir auch für „Nichtmandanten“ an, soweit Sie uns DATEV-kompatible Dateien zur Verfügung stellen können.

Groß- und Einzelhandel

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E-Commerce/Onlinehandel

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Handwerk

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Reisen und Verkehr

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Heilberufe

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Sonstige Freiberufler

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Künstler und Darsteller

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Gemeinnützige Organisationen

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Dienstleister

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Immobilieneigentümer

Wir bieten Ihnen eine umfassende wirtschaftliche und steuerliche Beratung rund um ihr Immobilienvermögen.

Dazu haben wir seit mehr als 25 Jahren umfangreiche Erfahrungen in der steuerlichen Behandlung von Immobilien gesammelt und sind mit allen Fragen vom Erwerb, über die Wertermittlung, Finanzierung, Sanierung, Werterhaltung bis zur Vermögensnachfolge sehr gut vertraut. Unsere Stärken liegen in der Kenntnis der aktuellen Gesetzeslage und der spezifischen Fragestellungen bei der Besteuerung von Immobilieninvestments.

Viele unserer Mandanten haben in einzelne oder mehrere Immobilien investiert. Dabei vertrauen sie auf ein eingespieltes Team von Beratern, das Ihre Interessen wahrnimmt und durchsetzt. Mit unserer Arbeit sehen wir unsere Verpflichtung, für Ihre Immobilie die größtmögliche Rentabilität zu erwirtschaften und den Wert zu sichern.

Unsere Leistungen:

Analyse Ihrer geplanten Investition aus wirtschaftlicher und steuerlicher Sicht, um Ihnen bei der Entscheidung für die richtige Immobilie und die richtige Finanzierung zu helfen

Berechnung der steuerlichen Auswirkungen von Großreparaturen oder Sanierungen

Überprüfung der Mietverträge aus steuerlicher Sicht (z.B. bei Vermietung an Gewerbetreibende oder an Angehörige)

Beratung zum Verkauf, zur Vermögensnachfolge und zur Erbschaftssteuer

Erstellung von Nebenkostenabrechnungen


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